Ausländische Studierende sind selbst krankenversichert. Eine allgemeine, für Bulgarien gültige Krankenversicherung ist eine Voraussetzung für die Einschreibung für jedes Semester an der Universität. Die Studierenden müssen eine Krankenversicherung entweder für ein Jahr (für die Dauer des akademischen Jahres) oder für die gesamte Dauer des Studiums an der Universität abschließen. Wenn die Krankenversicherung im Ausland abgeschlossen wurde, muss der Student bei der Immatrikulation an der Universität eine offizielle Übersetzung der unterschriebenen Krankenversicherung in bulgarischer Sprache vorlegen.
Europäische Krankenversicherungskarte: Nach dem Recht der Europäischen Union haben Bürger aus EU- und EWR-Ländern in Notfällen Anspruch auf kostenlose medizinische Versorgung, sofern sie eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorweisen können. Wenn Sie EU-Bürger sind, sollten Sie diese Karte bei Ihrer Ankunft in Bulgarien unbedingt mitbringen, da Sie sie bei einem Arztbesuch benötigen werden.
Weitere Informationen zum Versicherungsschutz finden Sie unter
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559&langId=en.
Bitte beachten Sie dies: Eine gültige Krankenversicherung ist auch ein obligatorisches Dokument fuer Migrationsamt.