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Häufige Fragen


1) Welche Studiengänge werden auf Englisch angeboten?

Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie

 

2) Findet das komplette Studium auf Englisch statt?

Ja. Das Studium in der Vorklinik und in der Klinik wird komplett auf Englisch unterrichtet. Im Rahmen des Sprachkursus "Bulgarisch für Mediziner" haben die ausländischen Studenten die Möglichkeit kostenlos Bulgarisch zu lernen, um ihre Kommunikation mit den Patienten zu erleichtern.

 
3) Muss man Bulgarisch können, wenn man in Varna studieren möchte?

Nein. Die Universität bietet kostenlos einen Sprachkursus als Pflichtfach an. Der Bulgarischkurs dauert sechs Semester. Zielvorgabe ist das Erreichen der Stufe B2 bis zum Ende des sechsten Semesters.


4) Ist der Abschluss der MU-Varna EU-weit anerkannt?

 

Ja. Alle Abschlüsse von bulgarischen medizinischen Hochschulen (auch die Abschlüsse der MU-Varna), die nach 1994 ausgestellt worden sind, werden in der EU anerkannt und sind dem deutschen Medizin-Abschluss gleichwertig. Die Anerkennung in Deutschland erfolgt durch die zuständige Bezirksregierung (oder eine gleichwertige Behörde je nach Bundesland) nach festem Wohnsitz oder nach Sitz des Arbeitgebers. 

 

5) Wie lange dauert das Studium in Varna?

Medizin - 6 Jahre

Zahnmedizin - 6 Jahre

Pharmazie – 5 Jahre

 
6) Wie und wann bewerbe ich mich zum Studium in Varna?

Man kann sich zum Studium spaetestens 1 Woche vor der Aufnahmeprüfung registrieren. Wir empfehlen jedoch eine frühzeitige Bewerbung. Die Bewerbung erfolgt online in unserer Bewerbungsplattform https://e-application.mu-varna.bg .

 
7) Wann fängt das Wintersemester an?

 

Das Wintersemester des ersten Studienjahres (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie) für ausländische Studenten auf Englisch beginnt am 06. Oktober 2025. Die Orientierungswoche für Studienanfänger fängt wenige Tage früher (30.September - 04.Oktober 2025).Das Studienjahr für Studenten im zweites Jahr und höheren Semester fängt bereits am 15. September an.

 
8) Welchen Termin für die Aufnahmeprüfung soll ich auswählen?

 

Bitte, achten Sie unbedingt darauf, dass Sie nicht den letzten möglichen Prüfungstermin auswählen! Die Orientierungswoche/tage für Studienanfänger fängt/fangen wenige Tage vor Anfang des Studienjahres an. Sie müssen sich in Varna beim Einwohnermeldeamt und beim Ausländeramt anmelden, Sie sollten ein Konto hier eröffnen und eine Wohnung suchen und finden. Das würden Sie schwer schaffen, wenn Sie erst am letzten Termin im September die Aufnahmeprüfung schreiben. Der letzte Termin ist für Spätentschlossene vorgesehen.

 
9) Habe ich die gleiche Chance zum Studium zugelassen zu werden, wenn ich mich direkt an der MU-Varna ohne fremde Unterstützung bewerbe?

 

An der MU-Varna entscheidet ausschließlich die Bewerbungsnote, ob Sie zugelassen werden oder nicht. Es hängt also von Ihnen ab, ob Sie sich direkt oder durch einen Vermittler bewerben und wie gut Sie sich auf die Aufnahmeprüfung vorbereiten. Studienplatzvergabe erfolgt nach einem sehr strengen und staatlich festgelegten Verfahren mit einer Rankingliste zum jeweiligen Prüfungstermin und wird von mehreren Behörden überwacht.

 
10) Was ist eine Apostille?

Weitere Informationen finden Sie hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Apostille

 
11) Welche Dokumente von mir benötigen eine Apostille?

Alle Dokumente, die außerhalb Bulgariens ausgestellt worden sind und in Bulgarien gelten sollen, werden nur dann anerkannt, wenn sie jeweils eine Apostille besitzen. Das gilt für: Schulzeugnisse, Allgemeine Hochschulreife, etc.

 
12) Muss die Passkopie, die Sie von mir benötigen, auch beglaubigt werden?

Nein. Eine einfache, unbeglaubigte Fotokopie reicht aus.

 
13) Benötigt die Application Form eine Apostille oder eine Übersetzung?

Nein. Die Application Form muss nicht übersetzt werden. Sie benötigt auch keine Apostille.

 
14) Wo kann ich meine Unterlagen übersetzen lassen?

Die MU-Varna hat keinen Vertrag mit einem Übersetzer. Ihnen steht es frei, wo Sie die Übersetzung machen lassen.

Allerdings ist eine Übersetzung in Bulgarien i.d.R. mindestens 60% günstiger als eine gleichwertige Übersetzung in Deutschland. Wir sind Ihnen gerne bei Fragen bezüglich der Übersetzung behilflich. Wenn Sie einen Übersetzer in Bulgarien aus Kostengründen beauftragen möchten, so können Sie uns jederzeit diesbezüglich kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass Ihre Unterlagen in Bulgarien nur dann übersetzt und beglaubigt werden können, wenn sie bereits eine Apostille aus dem Ausstellungsland bekommen haben.

 
15) Kann ich die 330 EUR für die Anmeldegebühr und zur Teilnahme an den Aufnahmeprüfungen vor Ort bezahlen?

Nein. Die Summe muss überwiesen werden und kann nicht vor Ort in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Sollten Sie zufaellig in Bulgarien sein, dürfen Sie auch das Geld vor Ort in einer Bank einzahlen. Die MU-Varna hat ihre Bankkonten bei der DSK Bank, die sich mit 2 Filialen in der Nähe der Uni befindet.

 
16) Wer bekommt meine Bewerbung, sobald sie vollständig ist?

Office of Admissions, E-Mail: admissions@mu-varna.bg

 
17) Hat die MU-Varna eine Facebookseite auf Deutsch?

 

Ja. Neuigkeiten und Infos finden Sie auch auf der Facebookseite unter: https://www.facebook.com/muvarnabg. Es ist empfehlenswert, die Internetseite zu abonnieren.

 
18) Gibt es empfohlene Bücher zur Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung?

Ja. Bitte hier klicken  https://www.mu-varna.bg/EN/Admission/Pages/entry-test-new.aspx

Das Handbuch mit Testfragen in Biologie und Chemie (die Druckversion und das E-Buch) und das Chemietextbuch sind zum Online-Erwerb oder Post-Lieferung verfügbar. Die Handbücher sind ein sehr wichtiges Instrument für die gute Vorbereitung der Bewerber auf die Aufnahmeprüfung.

 

19) Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich mich zum Studium an der MU-Varna bewerbe?

Die Studiengebühren für das akademische Jahr 2024/2025 waren 4500 EUR pro Semester für Medizin und Zahnmedizin und 3000 EUR pro Semester für Pharmazie betragen. Die Gebuehren fuer 2025/2026 werden im Mai veroeffentlicht werden. Diese sind im Rahmen der festgelegten Fristen und ohne spezielle/gesonderte Einladung zum Semesterbeginn und vor dem Einschreiben für jedes Semester zu überweisen. Der Zahlungsbeleg ist mit dem Studienbuch immer persönlich zu Beginn eines jeden Semesters im Dekanat vorzulegen. Normalerweise kann dies 2 Wochen vor und bis zu 2 Wochen nach Semesterbeginn geschehen. Die Fristen können aber jedes Semester variieren. Bitte beachten Sie, dass wir mit Nachdruck empfehlen, nicht den letztmöglichen Tag abzuwarten und solche wichtigen Angelegenheiten vor Urlaubsreisen und Ausflügen zu regeln.

 

20)  Die Übersetzung der Dokumente ist  I.d.R.  in Bulgarien erheblich weniger. Wir sind Ihnen gerne behilflich, falls Sie Fragen dazu haben  (D-r Monev, kontakt@mu-varna.bg, tel.: + 49 176 78485544 (19-20 Uhr, Mo. bis Sa., nicht ständig besetzt) .

Die Hilfe bei Ihrer Bewerbung (jeder Art) ist unsererseits kostenlos. Alle Preisangaben sind ohne Gewähr.

  

21) Schließt man das Studium mit einem Doktortitel ab?

Nein, an keiner bulgarischen oder deutschen Universität schließt man sein Studium mit einem Doktortitel ab. Die Doktorarbeit (Dissertation) ist eine zusätzliche wissenschaftliche Arbeit, die man zusätzlich zum Studium leisten muss. In Deutschland kann man dies i.d.R. schon während des Studiums machen. In Bulgarien ist ein komplexes Dissertationsverfahren (Ph.D.) nach Abschluss des Studiums (auch als Fernstudium) möglich. Die bulgarische Dissertation ist erheblich umfangreicher als der deutsche „Dr. med.". Nach Abschluss des Dissertationsprozesses in Bulgarien darf man i.d.R. den Doktortitel als „Dr." in Deutschland ohne Länderkürzel tragen (z.B. in NRW), hier gelten die Landesgesetze der 16 Bundesländer, daher ist keine bundesweit gültige Aussage möglich. Mit Abschluss des Studiums bekommt man fast überall in der entwickelten Welt einen „Berufsdoktortitel". In Großbritannien, in den USA oder in Australien ist dies der „M.D.". Dieser Berufsdoktortitel darf in Deutschland nicht als „Dr." getragen werden. In Ihrem Abschluss wird der Bulgarische Berufsdoktortitel stehen, dessen Abkürzung „D-r" (mit einem Bindestrich und ohne Punkt) ist. Die deutschen Bundesländer haben die Frage, wie man diesen Titel trägt nicht bundeseinheitlich geregelt.

 



 

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